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   BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 68/90   

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BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 68/90 (https://dejure.org/1990,10401)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1990 - AnwZ (B) 68/90 (https://dejure.org/1990,10401)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1990 - AnwZ (B) 68/90 (https://dejure.org/1990,10401)
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  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 68/90
    Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn der Rücknahmegrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 38/88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 68/90
    Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist nämlich grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (BGHZ 38, 6, 10; Senatsbeschl. v. 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88; vgl. auch BVerwGE 65, 1, 2 ff) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80].
  • BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 58/87

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 68/90
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschl. v. 25. April 1988 - AnwZ (B) 58/87 u. v. 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 68/90
    Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist nämlich grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (BGHZ 38, 6, 10; Senatsbeschl. v. 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88; vgl. auch BVerwGE 65, 1, 2 ff) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80].
  • BGH, 29.09.1986 - AnwZ (B) 23/86

    Zulassungsvoraussetzungen für einen Rechtsanwalt - Zahlungsunfähigkeit im Rahmen

    Auszug aus BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 68/90
    Da der Antragsteller keine oder keine nennenswerten Einnahmen mehr aus seiner Praxis erzielt, erscheint es angemessen, den in Zulassungssachen sonst anzunehmenden Regelwert von 100.000 DM entsprechend herabzusetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 29. September 1986 - AnwZ (B) 23/86).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 68/90
    Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn der Rücknahmegrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62

    Zulassung als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 68/90
    Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist nämlich grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (BGHZ 38, 6, 10; Senatsbeschl. v. 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88; vgl. auch BVerwGE 65, 1, 2 ff) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80].
  • BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 2/89

    Rücknahme einer Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 68/90
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschl. v. 25. April 1988 - AnwZ (B) 58/87 u. v. 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89 jeweils m.w.N.).
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