Rechtsprechung
BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 68/90 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,10401) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - Begriff des Vermögensverfalls - Rechtsanwalt im Angestelltenverhältnis
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82
Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Auszug aus BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 68/90
Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn der Rücknahmegrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82]. - BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 38/88
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 68/90
Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist nämlich grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (BGHZ 38, 6, 10; Senatsbeschl. v. 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88; vgl. auch BVerwGE 65, 1, 2 ff) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]. - BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 58/87
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 68/90
Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschl. v. 25. April 1988 - AnwZ (B) 58/87 u. v. 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89 jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 68/90
Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist nämlich grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (BGHZ 38, 6, 10; Senatsbeschl. v. 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88; vgl. auch BVerwGE 65, 1, 2 ff) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]. - BGH, 29.09.1986 - AnwZ (B) 23/86
Zulassungsvoraussetzungen für einen Rechtsanwalt - Zahlungsunfähigkeit im Rahmen …
Auszug aus BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 68/90
Da der Antragsteller keine oder keine nennenswerten Einnahmen mehr aus seiner Praxis erzielt, erscheint es angemessen, den in Zulassungssachen sonst anzunehmenden Regelwert von 100.000 DM entsprechend herabzusetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 29. September 1986 - AnwZ (B) 23/86). - BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79
Wegfall des Rücknahmegrundes
Auszug aus BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 68/90
Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn der Rücknahmegrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82]. - BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62
Zulassung als Rechtsanwalt
Auszug aus BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 68/90
Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist nämlich grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (BGHZ 38, 6, 10; Senatsbeschl. v. 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88; vgl. auch BVerwGE 65, 1, 2 ff) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]. - BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 2/89
Rücknahme einer Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls - Voraussetzungen für …
Auszug aus BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 68/90
Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschl. v. 25. April 1988 - AnwZ (B) 58/87 u. v. 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89 jeweils m.w.N.).